Neue Richtlinie ermöglicht Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Durch die neuen Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern wird Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden künftig in aller Regel genehmigt. Dr. Lea Heidbreder begrüßt die neue Regelung, ein wichtiges Anliegen der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Rheinland-Pfalz wurde hier umgesetzt.

Mit der neuen Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern wird Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden in Rheinland-Pfalz künftig in aller Regel genehmigt. Dazu erklärt Fabian Ehmann, klimapolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die neue Richtlinie des Landes ermöglicht künftig Solarenergie auf denkmalgeschützten Gebäuden. Rheinland-Pfalz mit seinen zahlreichen historischen Stadt- und Dorfkernen kann damit ein weiteres Potential im Kampf gegen die Klimakrise ausschöpfen. Die Kommunen sind jetzt gefordert, die neuen Möglichkeiten für mehr Klimaschutz zu nutzen.“

Dr. Lea Heidbreder, baupolitische Sprecherin der Fraktion, ergänzt:
„Mit der Richtlinie wird ein wichtiges Anliegen unserer Fraktion umgesetzt. Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden kann nun von der Denkmalschutzbehörde nur noch im Ausnahmefall abgelehnt werden, etwa bei einer hohen baukünstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung. Wir freuen uns sehr, dass es ab morgen losgehen kann. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haben darauf gewartet.“