Meine Parlamentarischen Anfragen

Parlamentarische Anfragen können von allen Mitgliedern des Landtags an die Landesregierung gestellt werden.

Kleine Anfragen werden schriftlich an die Regierung gestellt und geben Auskunft über bestimmte Sachverhalte. Sie dürfen höchstens sieben Einzelfragen beinhalten und müssen innerhalb von drei Wochen von der Regierung beantwortet werden.

Große Anfragen an die Landesregierung werden von einer Fraktion oder mindestens acht Abgeordneten eingebracht. Hinsichtlich der Anzahl der Fragen ist keine Begrenzung vorhanden. Hier muss die Regierung innerhalb von sechs Wochen antworten.

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