Novelle des Hochschulgesetzes bringt Erleichterungen für Angestellte und Studierende

Die Coronapandemie bremst Forschung und Lehre an rheinland-pfälzischen Hochschulen seit über einem Jahr massiv aus. Lehrveranstaltungen finden nicht wie geplant statt, viele Studierende können ihr Studium nicht in der ursprünglich vorgegebenen Regelstudienzeit abschließen.

Teile der Forschung sind durch die Pandemie stark eingeschränkt. Die verlorene Zeit fehlt nun gerade jenen Forscherinnen und Forschern, die nur befristet an den Hochschulen angestellt sind. Die regierungstragenden Fraktionen begegnen den entstandenen Verwerfungen mit einer Novelle des Hochschulgesetzes. Heute hat der Wissenschaftsausschuss des Landtags diese Novelle debattiert.

„Die Coronapandemie stellt für die Menschen an den Hochschulen eine außergewöhnliche Herausforderung und Belastung dar. Mit der Novelle des Hochschulgesetzes wollen wir Erleichterungen für Angestellte und Studierende der rheinland-pfälzischen Hochschulen bringen. Das ist besonders wichtig für Studierende mit BAföG-Unterstützung. Gerade für sie ist die Verlängerung der Regelstudienzeit eine existentielle Frage“, so Dr. Lea Heidbreder, hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, zum Gesetzentwurf.

„Wir handeln pragmatisch, um den Betroffenen zu helfen. Die vorwiegend jungen Menschen brauchen Planungssicherheit und eine zeitliche Perspektive für ihre weitere Entwicklung. Die Gesetzesnovelle verlängert die Regelstudienzeit um die vergangenen drei Semester. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf künftig Verlängerungen der Regelstudienzeit per Verordnung. Das bedeutet schnellere Entscheidungen und frühzeitige Klarheit für die Studierenden.“

Auch für die Beschäftigten der Hochschulen bringt der Gesetzentwurf Vorteile. Dazu Heidbreder: „Der Gesetzentwurf ermöglicht den Hochschulen außerdem die Verlängerung von befristeten Dienstverhältnissen, die der wissenschaftlichen Qualifizierung dienen. Damit erhalten auch Beschäftigte, die nicht dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz unterliegen, eine Option auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. So können die Hochschulen erschwerte Bedingungen in der Forschung oder auch die intensivere Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen abfedern. Die Anwendung der Bestimmung liegt dabei im Ermessen der Hochschulen.“

„Mit der Gesetzesnovelle wollen die regierungstragenden Fraktionen gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode die benötigten Erleichterungen für Angestellte und Studierende an Hochschulen beschließen. Das zeigt, dass die Belange der Betroffenen in dieser Koalition sehr ernst genommen werden“, so Heidbreder abschließend.