Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion und Obmann im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“:
„Mit der Reform des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gehen wir neue Wege in Rheinland-Pfalz. Das Gesetz erhält nun ein umfassendes Update. Die gute Arbeit der Enquete-Kommission ,Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge‘ und des Untersuchungsausschusses ,Flutkatastrophe‘ hat daran einen erheblichen Anteil. Wesentliche Ergebnisse dieser beiden parlamentarischen Gremien haben Eingang in den Gesetzentwurf gefunden.
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung müssen vor Ort vorbereitet, eingeübt und geführt werden. Deshalb ist es gut, dass zukünftig im ganzen Land hauptamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteure diese wichtige Aufgabe übernehmen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht außerdem vor, dass nun alle Kreise und Städte Alarm- und Einsatzpläne vorlegen und regelmäßig aktualisieren müssen. Mehr hauptamtliches Personal und strukturiertere Planung – so sorgen wir für gute Vorbereitung in den Kreisen und Städten.
Eine wichtige Lehre aus der Flutkatastrophe im Ahrtal ist außerdem, dass mit einer neuen Beratungs- und Koordinierungsstelle auf Landesebene die psychosoziale Notfallversorgung ausgebaut wird.
Schwere Naturkatastrophen werden in Zeiten der Klimakrise häufiger auftreten als früher. Mit der Weiterentwicklung unserer landeseigenen Katastrophenschutzstrukturen geben wir die richtige Antwort auf diese Entwicklung.“