„Die heutige Anhörung hat wertvolle Hinweise gegeben, wie Warnsysteme und Warnhinweise im Katastrophenfall verbessert werden können. Die Vorschläge setzen auf unterschiedlichen Ebenen an. Einerseits wurde deutlich, dass Warnmeldungen vor Ort konkretisiert werden müssen. Nur dort gibt es das Wissen über Rahmenbedingungen, die für die Gefahrenlage ausschlaggebend sein können. Genannt wurde das Beispiel eines gefrorenen Bodens, der bei einem Hochwasser im Winter die Bedrohung verstärken kann. Andererseits brachte Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, die Einführung einer staatlichen Verlautbarungspflicht bei weiteren Medienangeboten ins Spiel, etwa für soziale Medien. Dann müssten Anbieter wie etwa Facebook Menschen in einer akuten Bedrohungslage einen unübersehbaren Warnhinweis anzeigen. Ein erster Schritt könne eine freiwillige Selbstverpflichtung sein, solche Warnhinweise umzusetzen. Dieser Vorschlag ist interessant, weil er zusätzliche Kommunikationswege eröffnen würde – in Zeiten mit unzähligen verschiedenen Medienangeboten, in denen längst nicht mehr alle Menschen täglich den öffentlichen Rundfunk nutzen.
Es gab außerdem klare Empfehlungen, wie Warnhinweise verbessert werden können. Eigene Erfahrungen seien ausschlaggebender für das Handeln in einer Gefahrensituation als öffentliche Warnhinweise. Andererseits seien Naturkatastrophen vor dem Hintergrund des Klimawandels oft stärker ausgeprägt als früher, sie wichen deshalb inzwischen immer mehr von den vorhandenen individuellen Erfahrungen ab. Das macht es noch wichtiger, Menschen für vorhandene Risiken zu sensibilisieren und sie im Katastrophenfall richtig zu warnen. Insbesondere Prof. Dr. Dr. Ortwin Renn, Direktor des Institute for Advanced Sustainability Studies e.V. (IASS) erläuterte, wie gute Warnhinweise beschaffen sein sollten. So sollten Warnungen möglichst lokal fokussiert sein und auch vor Ort in verschiedenen Sprachen abgegeben werden. Zudem müssten Warnungen mit dem Wissen um psychologische Verzerrungen formuliert werden, etwa bedingt durch früher gemachte Erfahrungen mit Hochwassern. Warnungen sollten einen Appell an den Selbstschutz beinhalten, damit Menschen sich nicht blind auf Hilfsleistungen verlassen. Eine Lanze brach Prof. Dr. Dr. Renn auch für Katastrophenübungen an Schulen. Schülerinnen und Schüler könnten als Botschafterinnen und Botschafter wichtige Hinweise in ihre Familien tragen.
In ihrer nächsten Sitzung am 15. Februar wird die Enquete-Kommission die heutige Anhörung gemeinsam auswerten. Die heutige Anhörung stellt eine gute Grundlage für eine fruchtbare Debatte dar.“