Dazu Lea Heidbreder, mobilitätspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion und Co-Fraktionsvorsitzende im Landauer Stadtrat:
„Ich freue mich, dass das Innenministerium nun der Stadt Landau die Zuständigkeit bei der Verkehrsüberwachung übertragen hat. Dadurch kann die Polizei vor Ort entlastet und die innerörtlichen Kontrollen optimiert werden. Die Kontrollen sollten gezielt an Kitas, Schulen, Fußgängerüberwegen und anderen besonders gefährdeten Stellen durchgeführt werden.
Zu schnelles Fahren ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Tempo 30 kann die Zahl der Verkehrsunfälle und der verletzten Personen deutlich reduzieren. Deshalb haben wir – wo rechtlich möglich – in der Stadt bereits an vielen Stellen Tempo 30 eingeführt oder verkehrsberuhigte Zonen geschaffen. Die Tempobegrenzung führt aber erst dann zu den Verbesserungen einer leiseren, sicheren und lebenswerten Stadt, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen auch eingehalten werden. Deshalb ist es wichtig, sie zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren.“
Wie im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz mitgeteilt wurde, tritt die Zuständigkeitsübertragung der Aufgabe nach § 7 Nr. 4 der LVO für die Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr wegen der Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten ab dem 21. Dezember 2022 in Kraft.
Verkehrsdezernent Lukas Hartmann hat bereits in den vergangenen Monaten für die Stadt Landau alle organisatorischen und personellen Vorbereitungen getroffen (u.a. Schulung der Mitarbeitenden), sodass die Stadt Landau nun gut für die neue Aufgabe vorbereitet ist. Die Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass sich die Personal- und Sachausgaben durch die Bußgeldeinnahmen ausgleichen.