„In Offenbach erleben wir gerade hautnah, welch absurde Auswirkungen das antiquierte Bundesberggesetz hat“, so Lindner. „Es ist dringend geboten, dass den Betroffenen vor Ort mehr Rechte eingeräumt werden und Umwelt- und Klimaschutz eine angemessene Berücksichtigung finden. Alle Versuche der GRÜNEN, das Bergrecht ändern zu wollen, sind bisher an der GroKo gescheitert.“ Erst Anfang Mai hatten Union und SPD einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundestag abgelehnt.
Heidbreder ergänzt: „Es ist heuchlerisch, wenn sich Herr Gebhart für eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausspricht und zugleich die CDU im Bundestag gegen die hierfür notwendige Änderung des Bundesberggesetzes stimmt. Was wir brauchen ist ein zeitgemäßes, soziales und ökologisches Bergrecht, das in erster Linie unsere natürlichen Ressourcen schützt.“
Die GRÜNEN auf Landesebene wollen eine Berichterstattung zur Erdölbohrung in Offenbach im Wirtschaftsausschuss beantragen. „Nachdem das Landesamt für Geologie und Bergbau keine Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung sieht, muss nun sichergestellt werden, dass im weiteren Genehmigungsverfahren dem Umweltschutz ausreichend Rechnung getragen wird“, so Heidbreder abschließend.
Weiterführende Links:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen – Bundesberggesetz unverzüglich reformieren (Drs 18/848): https://dserver.bundestag.de/btd/18/008/1800848.pdf
Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drs 19/29380): https://dserver.bundestag.de/btd/19/293/1929380.pdf