Bei Konflikten zwischen Natur und Straßenbau, Anwohner*innen und Logistik wird zwischen den verschiedenen Interessen und Zielen abgewogen. Natur- und Klimaschutz wurde dabei in der Vergangenheit oft eine nachrangige Bedeutung gegenüber dem Straßenbau zuteil.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht am vergangen Freitag lässt solche Entscheidungen unter ganz neuem Licht erscheinen und man stellt sich die Frage: Hätten die damals vom gesamten Stadtrat mitgetragene Verweigerung die städtischen Grundstücke für den B10-Bau herauszugeben, heute zu einem anderen Ergebnis geführt?
Dazu Lea Heidbreder: „Wir GRÜNE und die Stadt Landau haben wiederholt die Ablehnung des B10 Ausbaus ausgedrückt. Der autobahngleiche Ausbau ist auch heute noch ein Unding und eine Gefahr für unsere Klimaschutzziele. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie gerade mit Blick auf die Straßenneu- und -ausbauprojekte nun entsprechende Schlüsse aus dem Urteil zieht. Auch für Rheinland-Pfalz muss geprüft werden, ob das bestehende Klimaschutzgesetz dem neuen Urteil standhält.”