Auf Bundesebene wurden diesen Sommer die Kriterien zur Bewertung über die Förderfähigkeit eines Projektes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geändert. Über das GVFG werden zum Beispiel Reaktivierungen finanziert. Mit den neuen Kriterien soll leichter eine positive Nutzen-Kosten-Bilanz für ein Vorhaben zustandekommen, weil auch Aspekte wie Flächenverbrauch, ein höherer CO2-Preis oder die Daseinsvorsorge eingepreist werden. Für die Eifelquerbahn wurde eine Machbarkeitsstudie mit den neuen Kriterien durchgeführt. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres im Projektbeirat des Zweckverbandes SPNV Nord vorgestellt werden.
Unabhängig von den Reaktivierungsvorhaben plant der Eifelquerbahnverein auch eine touristische Nutzung der Strecke. Zwischen Kaisersesch-Ulmen-Daun soll mit einem Wochenendverkehr gestartet werden, so die Planungen des Vereins. Dafür müsste ein Pachtvertrag mit der DB abgeschlossen werden.
Vielen Dank für den guten Austausch und das Engagement für eine Verkehrswende in der Eifel!