Geschwindigkeitsbegrenzungen machen die Straßen sicherer, leiser und die Luft sauberer. Nach Straßenverkehrsordnung kann auf klassifizierten Landesstraßen wie der Hauptstraße in Kleinfischlingen nur unter besonderen Bedinungen von der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h abgewichen werden. Tempo 30 kann ausgwiesen werden, wenn an der vorgesehenen Straßen Kindergärten, Schulen, Altenheime o.ä. liegen oder Lärmschutzgründe dafür sprechen. In Kleinfischlingen hat das Lärmgutachten ergeben, dass die erforderlichen Dezibel nicht überschritten werden und das Verkehrsaufkommen zu gering ist.
Mit elektronischen Anzeigen, die ab 30 km/h einen traurigen Smiley anzeigen und „uffbasse“ aufblinken lassen, sollen die Autofahrenden für ein vorsichtiges Fahren im Ort sensibilisiert werden. Besonders Sorgen machen sich die Bürger:innen vor Ort über die Haltestelle, an der der Bürgersteig mit weniger als einem Meter sehr wenig Platz für die wartenden Fahrgäste, oft Schüler:innen, lässt. Das Engagement vor Ort ist groß. Sie wollen dran bleiben und den politischen Druck nach Berlin tragen, für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die Tempo 30 innerorts zur Regel macht.