Neuregelung Bewohnerparkgebühren: Kommunen können künftig selbst entscheiden

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Landesverordnung für die Neuregelung von Bewohnerparkgebühren verabschiedet. Damit haben Kommunen in Rheinland-Pfalz künftig die Möglichkeit, die Höhe der Gebühren von Bewohnerparkausweisen selbst abzuwägen und festzulegen.

Dazu erklärt Dr. Lea Heidbreder, Sprecherin für Mobilität der GRÜNEN Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz:

„Der Weltklimarat hat uns diese Woche erneut vor Augen geführt: Wir müssen handeln, und dafür muss die Mobilität klimafreundlich aufgestellt werden. Deshalb muss auch Parken einen entsprechenden Preis haben. Eine Anpassung der Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise ist daher längst überfällig.

Seit 1993 durften die Bewohnerparkausweise bundesweit höchstens 30,70 Euro pro Jahr kosten. Pro Tag sind das gerade einmal 8 Cent. Im Vergleich zu den aktuellen Boden- und Mietpreisen in unseren Städten wird schnell deutlich, dass ganzjähriges Parken für maximal 30 Euro der Gesamtsituation nicht gerecht wird.

Öffentlicher Raum ist ein Gemeingut, das allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zur Verfügung stehen sollte. Dennoch nimmt das Parken weiterhin viel öffentliche Fläche ein, auf Kosten von Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Grünflächen oder Sitzflächen für die Gastronomie. Die Entscheidung für die Gebühren nun in die Hände der Kommunen zu legen ist der richtige Ansatz. Denn eine angemessene Parkraumbewirtschaftung vor Ort kann die Bedürfnisse der dort lebenden Menschen besser in den Blick nehmen und den Straßenverkehr fairer und nachhaltiger gestalten.“

Die gesetzliche Grundlage für die Gebührenhoheit der Kommunen wurde durch eine Änderung des Straßengesetzes auf Bundesebene ermöglicht.