
Die Lage der Kommunen in ganz Deutschland ist ernst und das gilt auch für Rheinland-Pfalz. Darum ist es richtig, dass wir mit dem beschlossenen Nachtragshaushalt die Kommunen mit mehr Geld ausstatten. Aus dem Sondervermögen des Bundes fließen rund 2,9 Milliarden über zwölf Jahre direkt an die Kommunen. Das Land stockt diesen Betrag um weitere 600 Millionen Euro aus eigenen Mitteln auf. Hinzu kommen 600 Millionen Euro aus dem Landes-Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“, die über zwei Jahre 2025 bis 2026 direkt an die besonders belasteten Kommunen gehen. Rheinland-Pfalz wird so der Situation der Kommunen gerecht und investiert in historischem Umfang direkt vor Ort.
Das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ist schon jetzt eines der erfolgreichsten Programm, dass in Rheinland-Pfalz jemals aufgelegt wurde. Das merken wir auch daran, dass alle der Antrags berechtigten Kommunen bereits Anträge gestellt haben und 1.300 Projekte bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Damit dieser Erfolg nicht durch Verzögerungen gefährdet wird, haben wir beschlossen, die Umsetzungsfristen um ein Jahr zu verlängern. Damit sichern wir die Investitionen der Kommunen von den Entsiegelungsprojekten vor Ort, über modernen Fahradabstellanlagen bis hin zur Förderung von Solaranlagen für die Bürger:innen vor Ort.
Dazu hatten wir auch eine aktuelle Debatte beantragt: Tausende Rheinland-Pfälzer:innen haben bereits in eigene Solaranlagen investiert und zeigen, wie die dezentrale Energiewende gelingen kann. Diese Entwicklung darf durch die Bundesregierung und Katherina Reiche nicht ausgebremst werden!
Mehr dazu wie wir den PV-Ausbau in Rheinland-Pfalz stärken können anstatt ihn auszubremsen findet ihr hier.
Und vielen Stellen sind Investitionen notwendig, gerade wenn wir unsere Infrastruktur klimagerecht umbauen wollen. Über die Hälfte der 1,2 Mio. Wohngebäude in Rheinland-Pfalz wurde vor 1980 errichtet. Durch die in erster Lesung eingebrachte Änderung des Landesnachbarrechtsgesetzes soll in Zukunft, bei der nachträglichen Wärmedämmung von Häusern, wenn es zumutbar ist, auch ein minaler Überbau der Grundstücksgrenze möglich sein. Zusätzlich passen wir das Gesetz an die Regelungen an, die im Baurecht bereits erlaubt sind. So können wir unsere Klimaziele im Baubereich erreichen und gleichzeitig für Rechtssicherheit sorgen. Mehr dazu in meiner Rede:
Mit der Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften (DUV) in Speyer haben wir in Rheinland-Pfalz eine herausragende Hochschule, die nicht nur die wichtigen Fachkräfte für unsere Kommunen ausbildet, sondern auch mit ihrer Forschung dazu beiträgt, dass Politik dort ankommt, wo sie auch umgesetzt werden muss. Durch die Änderung des Landesgesetzes erhält die DUV passen wir die Universität an die Novelle des Hochschulgesetzes an und erleichtern das Studium nur Dual- und Teilzeitstudium, außerdem können durch die Experimentierklausel gerade im Verwaltungsbereich neue Wege gegangen werden. So stärken wir die unabhängige Forschung an unserer DUV und verbessern die Zugänglichkeit. Mehr dazu in meiner Rede: