
Mit dem neuen Landeshochschulgesetz schaffen wir endlich die Zweitstudiengebühren ab. Damit bleibt Rheinland-Pfalz gebührenfrei von der Kita bis zum (Zweit-)Studium. Auch das Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaft werden wir im neuen Gesetz verankern und damit die wertvolle Forschung unterstützen, die bereits jetzt an unseren Fachhochschulen stattfindet. Darüber hinaus soll die Anwesenheitspflicht für Studierende auch wirklich nur dort gelten, wo sie absolut notwendig zur Wissensvermittlung ist. Meine Rede zur ersten Lesung findet ihr hier – das Gesetz geht nun noch in die Ausschussberatung und Anhörung.
Die Folgen des Klimawandels betreffen uns schon jetzt in Rheinland-Pfalz. Extreme Hitze und Starkregenereignisse nehmen bereits zu und trotzdem müssen wir versuchen, die Erderwärmung weiter zu begrenzen. Das neue Landesklimaschutzgesetz orientiert sich an den Klimazielen von Paris und schafft Klarheit für alle Sektoren und in allen Handlungsfeldern, damit wir die Neutralität von Treibhausgasen in Rheinland-Pfalz bis 2040 sicherstellen können.
Viele Kommunen haben bereits mit der Wärmeplanung begonnen. Durch das Wärmewendegesetz werden sie jetzt auch als Planungsstellen festgeschrieben. Dabei werde wir die Kommunen z.B. durch verkürzte Verfahren unterstützen, und außerdem durch die Energieagenturen und das Kompetenzzentrum Nahwärme eine umfangreiche Beratung sicherstellen. So stellen wir sicher, dass die Kommunen ihre Wärmeplanung flexibel vor Ort umsetzen können. So schaffen wir eine Wärmewende, die auch bei den Bürger:innen vor Ort ankommt.